Abberufung des Verwalters
Geschrieben von Administrator   
Freitag, 4. August 2017
Ein Anspruch auf Abberufung des Verwalters gegen den Willen der Mehrheit besteht nur, wenn allein die Abberufung dem Interesse der Gemeinschaft entspricht. Die Anforderung, gegen den Willen der Mehrheit der Wohnungseigentümer einen Verwalter zu entlassen, sind demnach höher als die Anforderungen, die gelten, wenn die Mehrheit selbst sich gegen den Verwalter stellt. (LG Bamberg, Urteil vom 13.10.2015 -11 S 9/15- ZMR 2017, 81)