Fortgeltung des Wirtschaftsplanes
Geschrieben von Administrator   
Freitag, 4. August 2017
Ein Beschluss über die generelle Fortgeltung eines beschlossenen Wirtschaftsplans bis zum Beschluss über einen neuen Wirtschaftsplan ist mangels Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer nichtig. Zulässig ist insoweit lediglich die Beschlussfassung über die Fortgeltung im neuen Wirtschaftsjahr. (AG Hamburg-Blankenese, Urteil vom 01.04.2015 -539 C 26/14, ZMR 2017, 98)