Ermächtigung des Verwalters zur Wohngeldklage
Geschrieben von Administrator   
Freitag, 4. August 2017
Enthält die Teilungserklärung eine Ermächtigung an den Verwalter zur gerichtlichen Geltendmachung von Wohngeldforderungen, berechtigt dies nicht nur den in der Teilungserklärung benannten Verwalter, sondern auch den aktuellen Verwalter, Beitragsansprüche gegen säumige Miteigentümer gerichtlich geltend zu machen. LG Dortmund, Urteil vom 10.01.2017 -1 S 199/16- IMR 2017, 154)