Rechtsmangel beim Kauf einer Eigentumswohnung
Freitag, 30. Juli 2004
Wird ein in der Teilungserklärung als Speicher ausgewiesener Raum als Wohnraum verkauft, so haftet dem Kaufobjekt ein Rechtsmangel an. (BGH, Urteil vom 26.09.2003, ZMR 2004, 278)