Rechtsmangel beim Kauf einer Eigentumswohnung |
Freitag, 30. Juli 2004 | |
Wird ein in der Teilungserklärung als Speicher ausgewiesener Raum als Wohnraum verkauft, so haftet dem Kaufobjekt ein Rechtsmangel an. (BGH, Urteil vom 26.09.2003, ZMR 2004, 278) |