Sonderumlage mit abweichendem Verteilerschlüssel
Montag, 30. August 2004
Ein Eigentümerbeschluss, der für eine Sonderumlage einen von der Gemeinschaftsordnung abweichenden Kostenverteilungsschlüssel festsetzt, ist anfechtbar, jedoch nicht nichtig. (BayObLG, Beschluss vom 13.11.2003, ZMR 2004, 212)