Blitzer: Blitzen in der Nähe des Ortseingangsschildes
Freitag, 4. März 2016

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Moderne GeschwindigkeitskontrolleGrundsätzlich muss der Kraftfahrer seine Geschwindigkeit (immer) so einrichten, dass er bereits beim Passieren eines die Geschwindigkeit beschränkenden Schildes die von diesem vorgeschriebene Geschwindigkeit einhalten kann (BayObLG DAR 95, 495 = NZV 95, 496; OLG Oldenburg NZV 94, 286; OLG Saarbrücken zfs 87, 30; OLG Stuttgart VRS 59, 251). Der in eine geschlossene Ortschaft hineinfahrende Kraftfahrer muss also bereits am Orteingangsschild die innerorts in der Regel nur zulässigen 50 km/h erreicht haben, während der die Ortschaft verlassende Kraftfahrer demgemäss erst ab Erreichen des Ortsausgangsschildes schneller als 50 km/h fahren darf. Erst an dieser Stelle hebt die so genannte Ortsendtafel (Zeichen 311 der StVO) eine innerörtlich angeordnete Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf (BayObLG DAR 93, 394).


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