Radarfallen: Nicht immer misst das rote Licht, ob PS rasen oder nicht! |
Montag, 22. Februar 2016 | |
Dieses Pferdeportrait erlangte bundesweite BerĂŒhmtheit, als es den Polizei-Paparazzi der Stadt Eppstein/Ts. vor deren brandneuen Blitzer lief. Die Ăberschrift zu diesem Beitrag hĂ€tte auch lauten können „Pferd rettet Autofahrer“. Normalerweise gelingt das sonst nur einem guten Fachanwalt fĂŒr Verkehrsrecht. So einer musste in diesem Fall aber nicht tĂ€tig werden. Denn erstens war nicht der gemĂŒtliche Gaul der Auslöser, sondern der Autofahrer im Hintergrund mit 59 km/h wo nur 50 km/h erlaubt waren. Der konnte aber nicht ermittelt werden, weil die Hinterbacke seines Retters das Nummernschild verdeckte. Und zweitens hĂ€tte es sich hier nur um 15 ? BuĂgeld gehandelt. So kurios und erheiternd die Geschichte auch klingt, so sehr zeigt sie, wie fehleranfĂ€llig Geschwindigkeitsmessungen in der Praxis sind. Die Hersteller predigen zwar unermĂŒdlich, wie unfehlbar die von Ihnen angebotenen MessgerĂ€te bei richtiger Anwendung sind. Jedoch ermangelt es nicht selten gerade an dieser richtigen Anwendung entsprechend den Vorgaben der Bedienungsanleitung. DarĂŒber hinaus haben zahlreiche Tests ergeben, dass auch die hinter den MessgerĂ€ten stehende Technik nicht immer fehlerfrei arbeitet. So werden bei einem RadargerĂ€t beispielsweise die vom MessgerĂ€t ausgesandten Radarwellen von dem gemessenen Fahrzeug reflektiert, wobei sich die Frequenz der Welle ? abhĂ€ngig von der Geschwindigkeit des Fahrzeugs ? ein wenig verĂ€ndert. Diese Ănderung wird registriert und daraus das Fahrzeugtempo ermittelt. Hierzu mĂŒssen die RadargerĂ€te in einem bestimmten Winkel zur StraĂe aufgestellt sein ? schon kleine Abweichungen verursachen Messfehler. RadargerĂ€te liefern also zum einen nur dann korrekte Ergebnisse, wenn sie auch richtig aufgestellt wurden. Zum anderen stellt sich immer wieder die Frage, ob nicht ein anderes Objekt – wie beispielsweise in dem obigen Foto das hinter dem Pferd fahrende Fahrzeug – die Messung ausgelöst haben könnte. GrundsĂ€tzlich reicht fĂŒr die Auslösung ein reflektierender Gegenstand, wobei sich in Versuchen gezeigt hat, dass nicht immer der dem MessgerĂ€t nĂ€chste Gegenstand oder derjenige mit der gröĂten ReflexionsflĂ€che die Messung auslöst. In folgenreicheren FĂ€llen als diesem kann es sich daher lohnen, mit einem versierten Fachanwalt fĂŒr Verkehrsrecht zu sprechen. Nur möglichst frĂŒhzeitig sollte man das tun. Hier können Sie mehr darĂŒber lesen, was man im Verkehrsrecht und BuĂgeldrecht gegen Radarmessfehler und zur Begrenzung eines drohenden hohen StrafmaĂes in bestimmten FĂ€llen tun kann.
Rechtsanwalt Udo Reissner, Strafverteidiger, Fachanwalt fĂŒr Verkehrsrecht, ADAC-Vertragsanwalt und Schwacke Vertragsanwalt
Hier finden Sie weitere Informationen zum Verkehrsrecht und Verkehrsstrafrecht? Fachanwalt Verkehrsrecht, Verkehrsstrafrecht
Foto: © Stadt Eppstein/Ts.
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