Verkehrsrecht Saarlouis: Verteidiger hat Anspruch auf Herausgabe der Rohmessdaten (Beschluss des...
Freitag, 18. Dezember 2015

Wie u.a schon Dr. Grün in diesem Blog berichtet hat,

siehe:

http://www.schadenfixblog.de/beschluss-ag-hildesheim-vorenthalten-der-rohmessdaten-ist-einschraenkung-der-verteidigungsmoeglichkeit/

gehen Gerichte vermehrt dazu über, der Bußgeldbehörde aufzugeben, dem Verteidiger bzw. dessen Gutachter die Rohmessdaten der Geschwindigkeitsmessung zur Verfügung zu stellen.

Allein dieses Vorgehen ist rechtsstaatlich korrekt.

Für eine Ãœberprüfung der Richtigkeit der Geschwindigkeitsmessung ist die Verteidigung auf die gesamte seinerzeit gefertigte digitale Messdatei angewiesen, da diese das einzige originäre und unveränderbare Beweismittel für die Richtigkeit der Messung darstellt  – so auch AG Bergisch-Gladbach, Beschl. v. 02.10.2015 – 48 OWi 35/1 5 [b]) – http://www.burhoff.de/insert/?/asp_weitere_beschluesse/inhalte/3152.htm

Demgemäß hat das Amtsgericht Kaiserslautern auf unseren Antrag hin einen bereits anberaumten Termin zur mündlichen Verhandlung aufgehoben und einen entsprechenden Beschluss gefasst:

Beschluss des AG Kaiserslautern vom 17.11.2015

(ein gleich lautender Beschluss des AG Kaiserslautern erfolgte am 12.10.2015, AZ: 5 OWI 2127/15).

Ebenso hat das Amtsgericht Neunkirchen im Termin zur mündlichen Verhandlung ebenfalls die Herausgabe der Rohmessdaten per Beschluss angeordnet und das Verfahren vertagt (Beschluss vom 30.11.2015, AZ: 19 OWi 66 Js 1772/15 (342/15)).

Ãœber den Autor:

Rechtsanwalt Klaus Spiegelhalter ist Fachanwalt für Verkehrsrecht in Saarlouis. Rechtsanwalt Spiegelhalter hilft in allen Fragen des Verkehrsrechts insbesondere bei der unbürokratischen Unfallabwicklung (auch per Web-Akte), Bußgeld, Führerscheinproblemen, Punkten in Flensburg usw.

Das Verkehrsrechtsportal von Klaus Spiegelhalter finden Sie hier:

http://www.schadenfix.de/saarlouis/spiegelhalter

 


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