Versammlungszeit als Ladungsmangel
Donnerstag, 30. September 2004
Die Anberaumung einer Eigentümerversammlung auf Werktags 14:00 Uhr entspricht nicht ordnungsgemäßer Verwaltung; dies gilt jedenfalls dann, wenn einzelne Eigentümer berufsbedingt nicht erscheinen können und vorher um Verlegung gebeten haben. (AG Hamburg-Wandsbek, Beschluss vom 04.09.2003, ZMR 2004, 224)