"Ca.-Angabe" zur Wohnfläche im Mietvertrag und Mietmängel |
Donnerstag, 30. September 2004 | |
Ist in einem Mietvertrag die Wohnfläche mit einer bestimmten „Ca.-Wohnfläche“ ausgewiesen, liegt ein Mangel der Mietsache vor, wenn dieser Wert um mehr als 10 % unterschritten wird. (BGH, Urteil vom 24.03.2004, ZMR 2004, 500) |