Genehmigte Jahresabrechnungen mit falschem Verteilerschlüssel
Samstag, 30. Oktober 2004
Auch wiederholt genehmigte Jahresabrechnungen nach einem der Teilungserklärung widersprechenden Verteilerschlüssel rechtfertigen keine Beibehaltung dieser Abrechnungspraxis. Hierin ist keine schlüssig erfolgte Änderung der Gemeinschaftsordnung zu sehen. (LG Hannover, Beschluss vom 20.06.2003, ZMR 2004, 625)