Genehmigte Jahresabrechnungen mit falschem Verteilerschlüssel |
Samstag, 30. Oktober 2004 | |
Auch wiederholt genehmigte Jahresabrechnungen nach einem der Teilungserklärung widersprechenden Verteilerschlüssel rechtfertigen keine Beibehaltung dieser Abrechnungspraxis. Hierin ist keine schlüssig erfolgte Änderung der Gemeinschaftsordnung zu sehen. (LG Hannover, Beschluss vom 20.06.2003, ZMR 2004, 625) |