Aufrechnungsverbot in Teilungserklärung |
Samstag, 30. Oktober 2004 | |
Werden in der Teilungserklärung als Ausnahmen von dem grundsätzlichen Verbot der Aufrechnung gegen Wohngeldforderungen nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Ansprüche genannt, sind andere Gegenforderungen wie Ansprüche aus Notgeschäftsführung von der Aufrechnung ausgeschlossen. (KG, Beschluss vom 25.06.2003, ZMR 2004, 618) |