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BGH stärkt Rechte des Vermieters beim Schallschutz

Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 07.07.2010 (VIII ZR 85/09) entschieden, dass ein Mieter ohne besondere vertragliche Regelung nicht erwarten kann, dass seine Wohnung einen Schallschutz aufweist, der über die Einhaltung der zur Zeit der Errichtung des Gebäudes geltenden DIN-Vorschriften hinausgeht.

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Unterstützt wird Rechtsanwalt Höhner durch ein engagiertes, kompetentes Team von Mitarbeiterinnen:Nicole Peters

 

Frau Nicole Peters ist seit der Kanzleigründung die rechte Hand von Rechtsanwalt Höhner. Neben der Kanzleiorganisation und der täglichen Zuarbeit ist sie für die Buchhaltung und das Marketing der Kanzlei verantwortlich. Bevor Frau Peters zur Kanzlei Höhner stieß, war sie nach ihrem Studienabschluss als Diplom-Geographin drei Jahre in einem steuerrechtlich ausgerichteten Verlag in Bonn als Lektoratsassistentin tätig.

 

 

 

 

Seit August 2008 ist Frau Christina Jäger als Auszubildende zur Rechtsanwaltsfachangestellten in der Kanzlei Höhner angestellt.

Frau Christina Höhner war seit August 2002 als Auszubildende zur Rechtsanwaltsfachangestellten in der Kanzlei Höhner angestellt. Frau Christina Höhner konnte Ihre dreijährige Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten im Jahr 2005 sehr erfolgreich abschließen.

 
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