| Samstag, 04. September 2010 |
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BGH stärkt Rechte des Vermieters beim Schallschutz Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 07.07.2010 (VIII ZR 85/09) entschieden, dass ein Mieter ohne besondere vertragliche Regelung nicht erwarten kann, dass seine Wohnung einen Schallschutz aufweist, der über die Einhaltung der zur Zeit der Errichtung des Gebäudes geltenden DIN-Vorschriften hinausgeht. Weitere Informationen im |
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Die Kanzlei Höhner wurde 1999 in Hennef von Rechtsanwalt Thomas Höhner gegründet. Zuvor war er fünf Jahre als angestellter Anwalt tätig. Philosophie der zivilrechtlich ausgerichteten Kanzlei ist die juristisch fundierte und individuelle Beratung und Betreuung der Mandanten, sowohl im Rahmen gerichtlicher Auseinandersetzung, als auch bereits im Vorfeld, z.B. bei der Vertragsgestaltung. Die modern ausgestattete Kanzlei betreut hierbei Unternehmen verschiedener Größe ebenso wie Privatpersonen.
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