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BGH stärkt Rechte des Vermieters beim Schallschutz

Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 07.07.2010 (VIII ZR 85/09) entschieden, dass ein Mieter ohne besondere vertragliche Regelung nicht erwarten kann, dass seine Wohnung einen Schallschutz aufweist, der über die Einhaltung der zur Zeit der Errichtung des Gebäudes geltenden DIN-Vorschriften hinausgeht.

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Insolvenzfähigkeit der Eigentümer bzw. der Gemeinschaft PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Thomas Höhner   
Sonntag, 30. Juli 2006
Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist insolvenzfähig. Die Befugnis des Verwalters zur Stellung des Eigenantrags ergibt sich aus § 27 Abs. 2 Nr. 4, 2. Altern. WEG („Abwendung eines sonstigen Rechtsnachteils“). (AG Mönchengladbach, Beschluss vom 24.02.2006, NZM 2006, 227, anders: AG Dresden, Beschluss vom 12.01.2006, ZMR 2006, 320: Der Verband der Wohnungseigentümergemeinschaft ist nicht insolvenzfähig)
 
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