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Abberrufung des Verwalters PDF Drucken E-Mail
Samstag, 30. August 2003
Auf angebliche Unkorrektheiten des Verwalters bei der Versammlungsleitung (z.B. unzureichende Prüfung von Vollmachten),in der später seine Wiederberufung erfolgte, kann ein nachträgliches Verlangen auf Abberufung aus wichtigem Grund nicht mehr gestützt werden, wenn die Wiederwahl des Verwalters in Kenntnis dieser Umstände erfolgte und der Wahlbeschluss nicht rechtzeitig angefochten wurde. (OLG Köln, Beschluss vom 22.11.2002, ZMR, 703)
 
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