Sonntag, 09. Februar 2025 |
Abberrufung des Verwalters |
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Samstag, 30. August 2003 | |
Auf angebliche Unkorrektheiten des Verwalters bei der Versammlungsleitung
(z.B. unzureichende Prüfung von Vollmachten),in der später seine
Wiederberufung erfolgte, kann ein nachträgliches Verlangen auf Abberufung
aus wichtigem Grund nicht mehr gestützt werden, wenn die Wiederwahl des
Verwalters in Kenntnis dieser Umstände erfolgte und der Wahlbeschluss
nicht rechtzeitig angefochten wurde. (OLG Köln, Beschluss vom 22.11.2002,
ZMR, 703)
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