Donnerstag, 05. Dezember 2024 |
Stellung des Schuldners von Wohngeld neben dem Zwangsverwalter |
Freitag, 30. Juni 2006 | |
Wenn eine Eigentumswohnung zwangsverwaltet wird, tritt der Zwangsverwalter
nicht an die Stelle des Wohnungseigentümers, sondern neben diesen. Der
säumige Eigentümer haftet also neben dem Zwangsverwalter für das Wohngeld
und wird nur insoweit frei, als der Zwangsverwalter die
Wohngeldverbindlichkeiten getilgt hat. (OLG Zweibrücken, Beschluss vom
27.07.2005, NZM 2005, 949)
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