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WEG und Mietrecht
Stellung des Schuldners von Wohngeld neben dem Zwangsverwalter | Dienstag, 07. Februar 2012 |
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BGH stärkt Rechte des Vermieters beim Schallschutz Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 07.07.2010 (VIII ZR 85/09) entschieden, dass ein Mieter ohne besondere vertragliche Regelung nicht erwarten kann, dass seine Wohnung einen Schallschutz aufweist, der über die Einhaltung der zur Zeit der Errichtung des Gebäudes geltenden DIN-Vorschriften hinausgeht. Weitere Informationen im |
| Stellung des Schuldners von Wohngeld neben dem Zwangsverwalter |
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| Geschrieben von Thomas Höhner | |
| Freitag, 30. Juni 2006 | |
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Wenn eine Eigentumswohnung zwangsverwaltet wird, tritt der Zwangsverwalter
nicht an die Stelle des Wohnungseigentümers, sondern neben diesen. Der
säumige Eigentümer haftet also neben dem Zwangsverwalter für das Wohngeld
und wird nur insoweit frei, als der Zwangsverwalter die
Wohngeldverbindlichkeiten getilgt hat. (OLG Zweibrücken, Beschluss vom
27.07.2005, NZM 2005, 949)
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