Abberufung des Verwalters |
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Geschrieben von Administrator
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Freitag, 4. August 2017 |
Ein Anspruch auf Abberufung des Verwalters gegen den Willen der Mehrheit besteht nur, wenn allein die Abberufung dem Interesse der Gemeinschaft entspricht. Die Anforderung, gegen den Willen der Mehrheit der Wohnungseigentümer einen Verwalter zu entlassen, sind demnach höher als die Anforderungen, die gelten, wenn die Mehrheit selbst sich gegen den Verwalter stellt.
(LG Bamberg, Urteil vom 13.10.2015 -11 S 9/15- ZMR 2017, 81)
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