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Miet- & WEG-Recht

Durch das Mietrechtsreformgesetz, welches am 01.09.2001 in Kraft trat, ist eine wirkliche Vereinfachung des Mietrechts nicht eingetreten. Der anwaltliche Rat sowohl für Mieter als auch Vermieter - sei es bei Vertragsgestaltung oder bei wichtigen Ereignissen wie Kündigung oder Mieterhöhung - ist wichtiger denn je.

In Deutschland gibt es derzeit mehr als 5 Mio. Eigentumswohnungen. Die Entwicklung der vergangenen Jahre zeigt ein stetig ansteigendes Interesse an Eigentumswohnungen. Oftmals ist festzustellen, dass Erwerber von Wohnungseigentum sich mit den Rechten und Pflichten des Wohnungseigentümers nicht umfassend vertraut gemacht haben. Der Rechtsanwalt kann hier Ansprechpartner und Berater sein, und dies nicht erst dann, wenn es bereits zu Streitigkeiten gekommen ist. Ab 01.07.2007 tritt die WEG-Novelle in Kraft, die mit erheblichen Änderungen im Wohnungseigentumsrecht verbunden ist.

Verkehrsrecht

Die Zahl der zum Straßenverkehr zugelassenen Fahrzeuge steigt. Das Verkehrsrecht wird immer unübersichtlicher. Erst zum 01.08.2002 wurde das Schadenersatzrecht in wesentlichen Teilen geändert. Um bei der Regulierung eines Verkehrsunfalls Ihre aktuellen Möglichkeiten zu kennen und zu wissen, welche Ansprüche Sie geltend machen können (z.B. Schmerzensgeld, Wertminderung oder Nutzungsausfall), bedarf es eines kompetenten Verkehrsanwalts. Aber nicht nur bei Verkehrsunfällen, auch bei bußgeldrechtlichen oder strafrechtlichen Fragen oder beim Autokauf ist der Verkehrsanwalt Ihr Ansprechpartner.

Baurecht

Das Baurecht stellt eine komplizierte und sehr spezielle Materie dar. Durch verschiedene neue Gesetze, wie das Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen, das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz oder die VOB/B 2002 hat es zudem in letzter Zeit erhebliche Änderungen erfahren. Bei streitigen Fragen im Zuge eines Bauvorhabens ist es daher dringend anzuraten, unverzüglich Rechtsrat einzuholen.

Schuldrecht

Die Zahlungsmoral in Deutschland nimmt immer mehr ab. Mit dem Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen, welches seit dem 01.05.2000 in Kraft ist, hat der Gesetzgeber versucht, dieser Entwicklung entgegenzuwirken. Die Hilfe, die der Rechtsanwalt bei der Durchsetzung einer Forderung geben kann, endet nicht bei der erfolgten Titulierung der Forderung durch einen Vollstreckungsbescheid oder ein Urteil. Eine erfolgreiche Vollstreckung dieses Titels ist - bei der immer größer werdenden Kenntnis der Schuldner über die Möglichkeiten, sich der Vollstreckung zu entziehen - immer schwieriger. Hier ist die kompetente Unterstützung durch den Rechtsanwalt unverzichtbar.

 
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