Fortgeltung des Wirtschaftsplanes |
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Freitag, 4. August 2017 |
Ein Beschluss über die generelle Fortgeltung eines beschlossenen Wirtschaftsplans bis zum Beschluss über einen neuen Wirtschaftsplan ist mangels Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer nichtig. Zulässig ist insoweit lediglich die Beschlussfassung über die Fortgeltung im neuen Wirtschaftsjahr.
(AG Hamburg-Blankenese, Urteil vom 01.04.2015 -539 C 26/14, ZMR 2017, 98)
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