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Gesellschafterwechsel, Zustimmungserfordernis |
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Geschrieben von Thomas Höhner
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Dienstag, 5. Juli 2011 |
Der Wechsel eines Gesellschafters einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts bedarf nicht der Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer. Die Übertragung eines entsprechenden Anteils unterfällt nicht den Verfügungsbeschränkungen des § 12 WEG. Die Eintragung des Gesellschafterwechsels im Grundbuch darf hiervon nicht abhängig gemacht werden.
(OLG Celle, Beschluss vom 29.03.2011 - 4 W 23/10) |
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Einstellung von Schadenersatzansprüchen in die Jahresabrechnung |
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Geschrieben von Thomas Höhner
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Dienstag, 5. Juli 2011 |
In die Jahresabrechnung sind auch unberechtigt getätigte Ausgaben einzustellen. Grundsätzlich ist der jeweilige Verteilungsschlüssel bei der Umlegung eines Schadensersatzanspruches zu berücksichtigen. Steht ein Ersatzanspruch gegen einen einzelnen Wohnungseigentümer in Rede, rechtfertigt dies nur dann eine von dem üblichen Umlageschlüssel abweichende Kostenverteilung, wenn der Anspruch tituliert ist oder in sonstiger Weise feststeht.
(BGH, Urteil vom 04.03.2011, V ZR 156/10 = IMR 2011, 194) |
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Geltendmachung von Wohngeldansprüchen durch Verwalter im eigenen Namen |
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Geschrieben von Thomas Höhner
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Dienstag, 5. Juli 2011 |
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Macht der Verwalter Ansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft im eigenen Namen geltend, kann das für eine gewillkürte Prozessstandschaft erforderliche schutzwürdige Eigeninteresse nicht mehr aus der sich aus dem WEG ergebenden Rechts- und Pflichtenstellung des Verwalters hergeleitet werden. Ein solches schutzwürdiges Eigeninteresse ist nur ausnahmsweise anzunehmen, insbesondere dann, |
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Einsichtnahme in Verwaltungsunterlagen, Auskunftsanspruch |
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Geschrieben von Thomas Höhner
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Dienstag, 5. Juli 2011 |
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Das Einsichtsrecht des Wohnungseigentümers in Verwaltungsunterlagen ist grundsätzlich in den Geschäftsräumen des Verwalters auszuüben. Dort kann er sich auf eigene Kosten Ablichtungen der Unterlagen anfertigen oder anfertigen lassen. Der gegen den Verwalter gerichtete Anspruch auf Auskunft zu der Jahresabrechnung und zum Wirtschaftsplan steht allen Wohnungseigentümern gemeinschaftlich als unteilbare Leistung zu. |
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Änderung Kostenverteilungsschlüssel |
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Geschrieben von Thomas Höhner
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Dienstag, 5. Juli 2011 |
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Einem Teileigentümer steht ein Anspruch auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels in einer gemischt genutzten Wohnungsanlage nicht allein deshalb zu, weil die Kostenverteilung nach Miteigentumsanteilen zu einer erheblich höheren Belastung als die Verteilung nach den Kosten der anteiligen Wohnfläche führt (mehr als 25 % Mehrbelastung). |
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Zahlungsrückstand, Stimmrechtsentzug |
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Geschrieben von Thomas Höhner
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Dienstag, 5. Juli 2011 |
Ein Wohnungseigentümer der mit der Zahlung von Beiträgen an die Gemeinschaft in Verzug ist, kann deswegen nicht von der Wohnungseigentümerversammlung ausgeschlossen werden. Ihm kann auch nicht das Stimmrecht entzogen werden.
(BGH, Urteil vom 10.12.2010, V ZR 60/10 = ZMR 2011, 397) |
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Bestellung mehrerer Verwalter für eine Mehrhausanlage |
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Geschrieben von Thomas Höhner
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Freitag, 30. Juli 2010 |
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Es ist nicht möglich, für einzelne Häuser einer Mehrhausanlage gesonderte WEG-Verwalter zu bestellen. Derartige Beschlüsse sind nichtig.
(AG Heilbronn, Beschluss vom 30.09.2009 GR 245/06, ZMR 2010, 484) |
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Konkludente Änderung des Verteilungsschlüssels |
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Geschrieben von Thomas Höhner
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Freitag, 30. Juli 2010 |
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An eine konkludente Änderung des gesetzlichen Verteilungsschlüssels sind vor dem 01.07.2007 sehr strenge Anforderungen zu stellen. |
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Jahresabrechnung und Altschulden |
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Geschrieben von Thomas Höhner
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Freitag, 30. Juli 2010 |
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Wird eine Jahresabrechnung genehmigt, die die Vorjahressalden der Wohnungseigentümer als Abrechnungsbestandteil ausweist, ist darin in der Regel nur eine bloße Information zu sehen. |
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Mangel des Gemeinschaftseigentums |
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Geschrieben von Thomas Höhner
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Freitag, 30. Juli 2010 |
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Wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft durch Beschluss entschieden hat, die Gewährleistungsansprüche hinsichtlich des Gemeinschaftseigentums an sich zu ziehen, kann der einzelne Erwerber hinsichtlich solcher Mängel ein Zurückbehaltungsrecht gegenüber dem Veräußerer geltend machen.
(OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.03.2010, 21 W 8/10, IMR 2010, 295) |
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