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Verkehrsunfall! Was nun?
Das neue Schadenersatzgesetz
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Verkehrsunfall! Was nun?

Warum der Anwalt der richtige Ansprechpartner ist...

Die Zahl der zum Straßenverkehr zugelassenen Fahrzeuge steigt. Fast jeder Verkehrsteilnehmer hat eine Unfallsituation, sei es als Zeuge oder als Beteiligter, bereits miterlebt.

Oftmals ist man gegenüber den aufnehmenden Polizeibeamten oder später bei der Geltendmachung des Schadens einfach überfordert:

Soll ich eine angebotene Verwarnung akzeptieren oder es auf ein Bußgeldverfahren ankommen lassen?

  • Droht mir ein Fahrverbot oder der Entzug der Fahrerlaubnis?
  • Was muss ich tun, um Schmerzensgeld zu bekommen?
  • Soll ich ein Sachverständigengutachten zur Höhe des Schadens einholen oder reicht ein Kostenvoranschlag?
  • Soll ich meine Kaskoversicherung in Anspruch nehmen oder auf eine Regulierung durch die gegnerische Versicherung warten?
  • Muss ich bei einem Totalschaden das höhere Restwertangebot der Versicherung annehmen?
  • Darf ich das Fahrzeug reparieren lassen?

Damit alle, anlässlich eines Verkehrsunfalls auftretenden Fragen umfassend und ausführlich geklärt werden, sollten Sie einen Verkehrsanwalt beauftragen, der Sie in einem Bußgeld- oder Ermittlungsverfahren und bei der Regulierung des Fahrzeugschadens betreut. Dieser wird Ihnen bezogen auf Ihre konkrete Situation umfassend Auskunft über die Ihnen zustehenden Ansprüche und deren Durchsetzungsmöglichkeiten geben können.

Bereits direkt nach einem Unfall können Sie durch richtiges Verhalten Probleme mit der Geltendmachung des Schadens vermeiden. Verhalten Sie sich wie folgt:

    1. Unfallstelle sichern
    2. Polizei und wenn notwendig Rettungswagen rufen
    3. Ruhig bleiben, nicht vom Gegner einschüchtern lassen und keine Schuldanerkenntnisse aussprechen
    4. Unfallstelle nicht verändern. Falls dies doch notwendig ist, zuvor eine Skizze der Positionen der beteiligten Fahrzeuge zueinander und zur Örtlichkeit fertigen oder fotografieren
    5. Notieren Sie über den Unfallgegner:

      • Name des Fahrers (Führerschein)
      • Name des Halters (Fahrzeugschein)
      • Polizeiliches Kennzeichen
      • Name der Haftpflichtversicherung und Versicherungsnummer

    6. Überprüfen Sie das Protokoll der Polizei und korrigieren Sie auch Unstimmigkeiten

Lassen Sie sich bei der Regulierung eines Verkehrsunfalls von einem Anwalt beraten und betreuen!

Der Anwalt wird Sie auch über die anfallenden Kosten informieren, bzw. wer diese zu tragen hat. Er wird ebenfalls prüfen ob eine Rechtsschutzversicherung eintrittspflichtig ist.

Um nach einem Unfall sein Recht zu bekommen, ist der Anwalt unverzichtbar!

Rechtsanwalt Höhner ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.

Das neue Schadenersatzrecht (gültig seit 01.08.2002)

Am 01.08.2002 ist das 2. Gesetz zur Änderung schadenersatzrechtlicher Vorschriften in Kraft getreten. Hierdurch ergeben sich Änderungen, die sich nicht nur auf die Regulierung von Verkehrsunfällen auswirken, sondern auch andere Rechtsgebiete betreffen. Nachfolgend werden einige erhebliche Änderungen kurz dargestellt:

  • Schmerzensgeld
    Aufgrund der Neuregelung kann Schmerzensgeld nicht nur bei deliktischer Haftung verlangt werden, sondern auch bei vertraglicher und der sogenannten Gefährdungshaftung, wobei dies neben dem Straßenverkehrsrecht beispielsweise auch für das Arzneimittelrecht oder das Produkthaftungsrecht gilt. Die Möglichkeit, auch bei vertraglicher Pflichtverletzung Schmerzensgeld verlangen zu können, kann z. B. auch Möglichkeiten für Arbeitnehmer eröffnen, in Fällen des "Mobbing" Schmerzensgeldansprüche gegen den Arbeitgeber geltend zu machen.
  • Verbesserung der Rechtsstellung von Kindern im Straßenverkehr
    Kinder können nach der gesetzlichen Neuregelung für Unfallschäden mit Kraftfahrzeugen regelmäßig erst ab Vollendung des 10. Lebensjahres verantwortlich gemacht werden. Dies bedeutet im Grundsatz, dass der Fahrzeughalter auf den vollen Schadenersatz gegenüber kleinen Kindern haftet, ohne dass ihm eine Entlastungsmöglichkeit zusteht.
  • Erweiterte Haftung für Schäden von Insassen
    Der Fahrzeughalter haftet nunmehr unabhängig von der Frage, ob eine Person entgeltlich oder unentgeltlich befördert wurde. Die Regulierung von Schäden des Beifahrers wird erleichtert.
  • Mehrwertsteuer
    Die Mehrwertsteuer kann nunmehr nur noch dann gefordert werden, wenn Sie tatsächlich nachgewiesen wird. Auswirkungen hat diese Änderung insbesondere in den Fällen, in denen die Reparatur des Fahrzeuges nach einem Unfall in Eigenregie durchgeführt wird. Hier kann die Mehrwertsteuer nur z. B. für die gekauften Ersatzteile geltend gemacht werden.

Durch die Gesetzesänderung, die in Umfang und Auswirkung nur auszugsweise dargestellt werden konnte, ergeben sich nicht unerhebliche Änderungen bei der Regulierung von Unfallschäden. Um hier Ihre aktuellen Möglichkeiten zu kennen, bedarf es eines kompetenten Ansprechpartners! Für weitere Fragen steht Ihnen Rechtsanwalt Höhner gerne zur Verfügung.

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