Freitag, 29. März 2024 |
Erweiterung der Vertretungsbefugnis |
Wohneigentum | |
Freitag, 30. November 2001 | |
Ermächtigt die Gemeinschaftsordnung den Verwalter ausdrücklich nur, die Gemeinschaft in bestimmten Fällen zu vertreten, so kann diese Befugnis nicht durch einfachen Mehrheitsbeschluss erweitert werden. (OLG Köln, Beschluss vom 21.11.2001,16 Wx 185/01) |