Newsflash

Letzte Mitteilungen

Sortierte Mitteilungen

News-Abo

Einheitlichkeit des Mietvertrages PDF Drucken E-Mail
Montag, 30. Januar 2006
Der über eine Wohnung und über eine Garage abgeschlossene einheitliche Mietvertrag wird durch die Veräußerung der Wohnung und der Garage an verschiedene Erwerber nicht in mehrere Mietverhältnisse aufgespalten. Die Erwerber treten in den einheitlichen Mietvertrag ein. Ihr Verhältnis bestimmt sich nach den Regeln über die Bruchteilsgemeinschaft. (BGH, Urteil vom 28.09.2005, ZMR 2006, 30)
 
[ Zurück ]

Online-Status

Aktuell 1 Gast online

Favoriten

 
 

Populäre Mitteilungen