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Übersendung von Fotokopien bei Kostenabrechnung PDF Drucken E-Mail
Donnerstag, 30. März 2006
Der Mieter im preisfreien Wohnraum hat grundsätzlich keinen Anspruch gegen den Vermieter auf Überlassung von Fotokopien der Abrechnungsbelege zur Betriebskostenabrechnung. Dies kommt nur ausnahmsweise dann in Betracht, wenn die Einsichtnahme in die Abrechnungsunterlagen in den Räumen des Vermieters nicht zugemutet werden kann. (BGH, Urteil vom 08.03.2006 -VIII ZR 78/05-)
 
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