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Kündigung wegen Zahlungsverzuges und Verschulden PDF Drucken E-Mail
Samstag, 30. März 2002

Der Mieter muss sich bei einer Kündigung wegen Zahlungsverzuges das Verschulden des Sozialamts zurechnen lassen. (LG Berlin, Urteil vom 15.03.2002, 64 S 300/01, ZMR 2002, 825)

 
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