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Keine Abrechnung der Nebenkosten über längeren Zeitraum PDF Drucken E-Mail
Freitag, 30. August 2002
Rechnet ein Vermieter über einen langen Zeitraum (hier: 13 Jahre) über Nebenkostenvorauszahlungen nicht ab, kann die unangekündigte Abrechnung gegen Treu und Glauben verstoßen und eine Verwirkung der Forderung angenommen werden. (LG Braunschweig, Urteil vom 30.07.2002, 6 S 58/02, ZMR 2002, 917)
 
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