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2 BvR 375/00 vom 14.07.2006 PDF Drucken E-Mail
Donnerstag, 13. Juli 2006
Die Beschwerdeführerin hatte am 28. Mai 1984 ihren Beitritt zu der Boden-Wert Grundstücksvermietungsgesellschaft & Co. Objekte Diez und Wilhelmshaven KG – BWF 29 – (nachstehend kurz: BWF 29) als Kommanditistin mit einer Kommanditeinlage in Höhe von 1.200.000 DM erklärt. Am 11. Dezember 1984 nahm der BWF 29 die Beitrittserklärung an, nachdem die Kommanditeinlage auf 600.000 DM herabgesetzt worden war. Da die Beschwerdeführerin zum Fälligkeitszeitpunkt ihre Kommanditeinlage nicht leistete, erwirkte der BWF 29 einen Vollstreckungsbescheid, gegen den die Beschwerdeführerin Einspruch einlegte. Das Landgericht Bamberg verurteilte sie im Dezember 1985 zur Zahlung der Kommanditeinlage in Höhe von 600.000 DM. Im anschließenden Berufungsverfahren schlossen die Beschwerdeführerin und der BWF 29 einen Vergleich, in dem sie sich darauf einigten, dass die Beschwerdeführerin mit Wirkung zum 11. Dezember 1984 dem BWF 29 mit einer Kommanditeinlage in Höhe von 400.000 DM beigetreten war. Im November 1986 leistete die Beschwerdeführerin ihre Einlage. Am 1. Juli 1987 wurde sie als Kommanditistin im Handelsregister eingetragen. Der BWF 29 wurde im Jahre 1997 liquidiert. Ein steuerbarer Aufgabegewinn entstand für die Beschwerdeführerin dabei nicht.

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