Newsflash

Letzte Mitteilungen

Sortierte Mitteilungen

News-Abo

2 BvR 2557/06 vom 10.01.2007 PDF Drucken E-Mail
Dienstag, 9. Januar 2007
1. Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil ein Annahmegrund gemäß § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht vorliegt. Die Verfassungsbeschwerde ist teilweise unzulässig, darüber hinaus unbegründet.

Lesen Sie mehr in der Original-Quelle ...

 
[ Zurück ]

Online-Status

Aktuell 1 Gast online

Favoriten

 
 

Populäre Mitteilungen