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Definition anfallender Kosten in der Gartenpflege PDF Drucken E-Mail
Donnerstag, 30. Januar 2003
Zu den Kosten der Gartenpflege im Sinne der Anlage 3 zu § 27 I der 2. Berechnungsverordnung gehören auch Kosten für das Entfernen von Bäumen, die so groß geworden sind, dass sie die Licht- und Luftzufuhr zu dem vermieteten Objekt in erheblichem Maße beeinträchtigen. (AG Düsseldorf, Urteil vom 19.07.2002, 33 C 6544/02, AnwaltInfo MietR 2003, 35)
 
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