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Dienstag, 3. Juli 2007
Führt eine Geschäftswertfestsetzung in einem Anfechtungsverfahren der Wohnungseigentümer einer Großwohnanlage zu einem außergewöhnlich hohen Geschäftswert, der in keinem Verhältnis mehr zum Verkehrswert der betreffenden Wohnung des Antragstellers steht,
so kann dieser Wert mit Blick auf den verfassungsrechtlich verbürgten Zugang zu den Gerichten durch Zugriff auf den mit der WEG-Reform neu in das Gerichtskostengesetz eingefügten § 49a GKG reduziert werden. (OLG Köln, Beschluss vom 02.02.2007, NZM 2007, 216)
 
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