Donnerstag, 28. März 2024 |
Stimmabgabe getrennt lebender/ geschiedener Ehegatten |
Dienstag, 3. Juli 2007 | |
Dem Erfordernis einer Teilungserklärung, wonach es für eine wirksame Bevollmächtigung einer ausdrücklichen Vollmachtserteilung bedarf, verbunden mit der Ausstellung einer schriftlichen Vollmacht, ist nicht genügt, wenn eine solche Vollmacht nur von einem der Ehegatten in Miteigentümerstellung vorgelegt werden kann. (OLG Köln, Beschluss vom 28.04.2006, NZM 2007, 219)
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