Newsflash

Letzte Mitteilungen

Sortierte Mitteilungen

News-Abo

1 BvR 1710/07 vom 17.07.2007 PDF Drucken E-Mail
Montag, 16. Juli 2007
Die Verfassungsbeschwerde ist nicht zur Entscheidung anzunehmen, weil die Voraussetzungen des § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht vorliegen. Die Verfassungsbeschwerde hat keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung. Ihre Annahme ist auch nicht zur Durchsetzung der vom Beschwerdeführer als verletzt bezeichneten Verfassungsrechte angezeigt. Die Verfassungsbeschwerde hat keine Aussicht auf Erfolg. Anhaltspunkte dafür, dass die angegriffenen Entscheidungen gegen Grundrechte oder grundrechtsgleiche Rechte des Beschwerdeführers verstoßen, sind nicht ersichtlich.

Lesen Sie mehr in der Original-Quelle ...

 
[ Zurück ]

Online-Status

Favoriten

 
 

Populäre Mitteilungen