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ZulÀssige Mieterhöhung bei unwirksamer Schönheitsreparaturklausel PDF Drucken E-Mail
Montag, 22. Oktober 2007
Wenn eine wirksame Übertragung der laufenden Schönheitsreparaturen auf den Mieter wirksam ist, darf der Vermieter im Mieterhöhungsverfahren einen Mietzuschlag (hier 8,50 €/qm pro Jahr) verlangen.(OLG Karlsruhe, Urteil vom 18.04.2007, NJW 2007, 3004, nicht rechtskräftig)
 
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