Newsflash

Letzte Mitteilungen

Sortierte Mitteilungen

News-Abo

Nicht geeichte Wasserzähler und Kostenverteilung PDF Drucken E-Mail
Montag, 22. Oktober 2007
Dürfen Wasserzähler nicht mehr zur Erfassung verwendet werden, gilt der gesetzliche Umlagemaßstab nach Quadratmetern. Eine Abrechnung nach Personenzahl setzt eine vorherige Vereinbarung voraus.
Als Erfahrungswert zur Kostendifferenz zwischen verbrauchsabhängiger und verbrauchsunabhängiger Abrechnung sind 15 % abzusetzen. (LG Kleve, Urteil vom 19.04.2007, ZMR 2007, 621)
 
[ Zurück ]

Online-Status

Favoriten

 
 

Populäre Mitteilungen