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Keine Ladung des Veräußerers neben dem Mitglied der werdenden Eigentümergemeinschaft PDF Drucken E-Mail
Montag, 22. Oktober 2007
Da der werdende Wohnungseigentümer alle Rechte und Pflichten eines Wohnungseigentümers hat, sind bei einer werdenden Eigentümergemeinschaft die Personen zur Eigentümerversammlung zu laden, die die Eigentümergemeinschaft faktisch in Vollzug gesetzt haben.
Der noch im Grundbuch eingetragene Veräußerer hat weder Teilnahme- noch Stimmrecht in der Eigentümerversammlung. (OLG Hamm, Beschluss vom 10.05.2007, ZMR 2007, 712)
 
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