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2 BvR 1586/07 vom 24.09.2007 PDF Drucken E-Mail
Sonntag, 23. September 2007
Der Beschwerdeführer wendet sich gegen die Versagung einstweiligen Rechtsschutzes in einem richterrechtlichen Konkurrentenstreitverfahren. Weil der Dienstherr die Urkunde an den ausgewählten Bewerber unmittelbar nach Zustellung der Beschwerdeentscheidung des Oberverwaltungsgerichts ausgehändigt hat, rügt er insbesondere, dass ihm die Möglichkeit, Rechtsschutz beim Bundesverfassungsgericht zu beantragen, genommen worden sei.

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