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2 BvR 797/04 vom 11.12.2007 PDF Drucken E-Mail
Montag, 10. Dezember 2007
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage, ob die Regelung des § 53 Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) gegen Art. 33 Abs. 5 GG verstößt, soweit sie vorsieht, dass eigenes Erwerbseinkommen einer Beamtenwitwe aus einer Beschäftigung in der Privatwirtschaft auf das Witwengeld angerechnet wird. Des Weiteren wirft sie die Frage auf, ob die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte, der zufolge das anrechenbare Erwerbseinkommen mit dem Brutto- und nicht mit dem Nettobetrag in die gemäß § 53 BeamtVG durchzuführende Ruhensberechnung einzustellen ist, mit dem durch Art. 33 Abs. 5 GG garantierten Alimentationsprinzip vereinbar ist.

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