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Verzicht auf Kündigungsrecht PDF Drucken E-Mail
Mittwoch, 30. Juli 2003
Verzichtet der Mieter von Wohnraum im Mietvertrag für die Dauer von 60 Monaten auf eine Kündigung,so verstößt dies gegen § 573 c IV BGB. Zugleich kann darin ein Verstoß gegen § 575 BGB liegen. Ein derartiger Kündigungsverzicht ist unwirksam. (LG Krefeld, Urteil vom 26.02.2003, ZMR 2003, 574, streitig, anderer Auffassung: AG Hamburg-Bergedorf, Urteil vom 08.04.2003, ZMR 2003, 745)
 
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