Zwangsversteigerung wegen Wohngeldforderungen, Anforderungen an den Nachweis des Mindestbetrages |
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Montag, 27. Oktober 2008 |
Das Überschreiten der Wertgrenze des § 10 Abs. 3 Satz 1 ZVG muss durch Vorlage des Einheitswertbescheides in der Form des § 16 Abs. 2 ZVG nachgewiesen werden. Die Eigentümergemeinschaft kann dem wegen Hausgeldrückständen in Rangklasse 5 angeordneten Zwangsversteigerungsverfahren später in der Rangklasse 2 beitreten,
wenn die Finanzbehörde dem Vollstreckungsgericht auf sein zustellendes Ersuchen den Einheitswertbescheid vorgelegt und sie die übrigen Voraussetzungen des § 10 Abs. 3 Satz 3 ZVG glaubhaft gemacht hat. (BGH, Beschluss vom 17.04.2008, ZMR 2008, 725) |
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