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Modernisierende Instandsetzung auch bezüglich Sondereigentum PDF Drucken E-Mail
Montag, 27. Oktober 2008

Die Wohnungseigentümergemeinschaft darf auch die Instandsetzung von Sondereigentum (hier: Innenfenster) beschließen, wenn dies zur modernisierenden Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums (hier: Ersatz von Holzdoppelfenstern durch Kunststofffenster) erforderlich ist. (LG München, Beschluss vom 28.06.2007, ZMR 2008, 488)

 
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