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WEG und Mietrecht
Kosten der Wasserversorgung, Haftung des Verbands | Dienstag, 02. Dezember 2025 |
| Kosten der Wasserversorgung, Haftung des Verbands |
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| Montag, 27. Oktober 2008 | |
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Auch wenn die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Versorgers die persönliche Haftung der Wohnungseigentümer vorsehen, haftet allein der Verband der Wohnungseigentümer. Dies gilt auch dann, wenn ein öffentlich-rechtlicher Anschluss- und Benutzungszwang besteht. (KG, Urteil vom 12.02.2008, 27 U 36/07) |