1 BvQ 46/08 vom 27.11.2008 |
Mittwoch, 26. November 2008 | |
Die Antragstellerin wendet sich gegen eine sitzungspolizeiliche Anordnung, mit der die nicht anonymisierte Bildberichterstattung über den Angeklagten eines Strafverfahrens untersagt wird. Hilfsweise begehrt sie Klarstellung der Reichweite des Anonymisierungsgebotes und des für den Fall der Zuwiderhandlung angedrohten Ausschlusses. Lesen Sie mehr in der Original-Quelle ... |