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1 BvR 2456/06 vom 12.11.2008 PDF Drucken E-Mail
Dienstag, 11. November 2008
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die atomrechtliche Genehmigung zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen aus dem Kernkraftwerk Grafenrheinfeld im gleichnamigen Standortzwischenlager. Die Beschwerdeführerin ist (Mit-)Eigentümerin eines etwa 1,1 km hiervon entfernt gelegenen Wohnhauses, das sie mit ihrer Familie bewohnt. Sie ist der Auffassung, sowohl die Rechtsgrundlagen der Aufbewahrungsgenehmigung als auch die im Ausgangsverfahren ergangenen Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichts verstießen gegen Verfassungsrecht.

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