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1 BvR 2492/06 vom 12.11.2008 PDF Drucken E-Mail
Dienstag, 11. November 2008
Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichts, die die atomrechtliche Genehmigung zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen aus den Blöcken B und C des Kernkraftwerks Gundremmingen II im Standortzwischenlager in Gundremmingen betreffen. Die Beschwerdeführer und Kläger des Ausgangsverfahrens, die vier beziehungsweise fünf Kilometer von dem Standortzwischenlager entfernt wohnen, sehen sich durch die gerichtlichen Entscheidungen in ihren Grundrechten aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 und Art. 14 Abs. 1 GG verletzt.

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