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1 BvL 3/05, 1 BvL 4/05, 1 BvL 5/05, 1 BvL 6/05, 1 BvL 7/05 vom 11.11.2008 PDF Drucken E-Mail
Montag, 10. November 2008
Die Vorlagen des Bundessozialgerichts betreffen den vorzeitigen Bezug von Altersrenten wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit. Sie werfen die Frage auf, ob es mit dem Grundgesetz vereinbar ist, dass § 237 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) vor dem 1. Januar 1942 geborene Versicherte mit 45 Pflichtbeitragsjahren im Hinblick auf Beginn und Höhe der Altersrente begünstigt, und dass § 237 Abs. 3 in Verbindung mit Anlage 19 SGB VI in Verbindung mit § 77 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe a SGB VI die Altersrente bei vorzeitiger Inanspruchnahme durch Kürzung des Zugangsfaktors auf Dauer vermindert.

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