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2 BvR 706/09 vom 09.07.2009 PDF Drucken E-Mail
Mittwoch, 8. Juli 2009
Der Beschwerdeführer wendet sich gegen die Versagung einstweiligen Rechtsschutzes in einem beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitverfahren. Da das Hessische Ministerium des Innern und für Sport die Ernennungsurkunde dem ausgewählten Bewerber fünf Tage nach Zustellung der Beschwerdeentscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs ausgehändigt hat, rügt er insbesondere, dass ihm die Möglichkeit genommen worden sei, Rechtsschutz beim Bundesverfassungsgericht zu erlangen.

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