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Schlüsselübergabe gegen Zahlung der ersten Miete und der ersten Kautionsrate PDF Drucken E-Mail
Montag, 17. August 2009
Eine Regelung in einem Formularmietvertrag, wonach die Übergabe der Wohnung von der Zahlung der ersten Kautionsrate und der ersten Monatsmiete abhängig gemacht wird, ist nicht wegen Verstoßes gegen § 307 BGB nichtig.
Hierin liegt keine unangemessene Benachteiligung des Mieters.
(LG Bonn, Beschluss vom 01.04.2009, ZMR 2009, 529)
 
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