Schlüsselübergabe gegen Zahlung der ersten Miete und der ersten Kautionsrate |
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Montag, 17. August 2009 |
Eine Regelung in einem Formularmietvertrag, wonach die Übergabe der Wohnung von der Zahlung der ersten Kautionsrate und der ersten Monatsmiete abhängig gemacht wird, ist nicht wegen Verstoßes gegen § 307 BGB nichtig.
Hierin liegt keine unangemessene Benachteiligung des Mieters.
(LG Bonn, Beschluss vom 01.04.2009, ZMR 2009, 529) |
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