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Beitritt zum Zwangsversteigerungs-Verfahren: Verkehrswert statt Einheitswert PDF Drucken E-Mail
Montag, 17. August 2009
Dass die von § 10 Abs. 3, Satz 1 ZVG für einen Beitritt der Wohnungseigentümergemeinschaft zu einem Zwangsversteigerungsverfahren im Rang von § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG verlangte Wertgrenze von 3 % des Einheitswerts überschritten ist, kann auch dadurch bewiesen werden,
dass die Forderung, wegen der der Beitritt beantragt wird, 3% des rechtskräftig festgesetzten Verkehrswerts des Versteigerungsobjekts übersteigt.
(BGH, Beschluss vom 02.04.2009, NJW 2009, 1888)
 
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