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Auslegung der Parteibezeichnung PDF Drucken E-Mail
Montag, 17. August 2009
Ob die Wohnungseigentümergemeinschaft als rechtsfähiger Verband oder die Wohnungseigentümer in ihrer Gesamtheit verklagt werden sollen, ist durch Auslegung zu ermitteln.
Bei einem Antrag gerichtet auf Inanspruchnahme der Wohnungseigentümer als Gesamtschuldner kommt eine Auslegung, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft als Verband Beklagte sein soll, nicht in Betracht.
(OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.03.2009, ZMR 2009, 546)
 
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